1. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der CleverScan UG (haftungsbeschränkt), Charlottenstraße 116, 14467 Potsdam (nachfolgend „CleverScan®“), mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
1.2
CleverScan® richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nicht für Verträge mit Verbrauchern.
1.3
Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungen von CleverScan, Beauftragung
2.1
CleverScan® erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen zur Generierung einer erhöhten Anzahl von positiven Bewertungen auf Bewertungsplattformen, sodass der Auftraggeber ein verbessertes Bewertungs-Ranking ehält und generell besser von potentiellen Kunden aufgefunden wird.
2.2
Ein Vertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Auftragsbestätigung von CleverScan® in Schriftform oder per E‑Mail zustande..
2.3
CleverScan® behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den überlassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von CleverScan® auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von CleverScan®.
2.4
Soweit CleverScan® einem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich CleverScan® an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe des Angebots gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden..
3. Leistungsumfang
3.1
Leistungen von CleverScan® sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne der §§ 611ff BGB. Gegenstand des Auftrages ist die Vermittlung einer erhöhten Anzahl von positiven Bewertungen des Auftraggebers durch seine Kunden. Die Kunden des Auftaggebers nutzen dabei ein digitales Produkt von CleverScan®, in welchem der Kunde einen QR-Code eines personalisierten CleverScan Aufstellers einscannt. Hiernach wird der Kunde direkt auf eine Bewertungsplattform wie Google oder Tripadvisor weitergeleitet und schreibt eine positive Rezension. Hierfür erhält der Kunde ein kleines Geschenk vom positiv bewerteten Auftraggeber in Form von Gutscheinen, Rabatten oder anderen Goodies. CleverScan® schuldet dem Auftraggeber nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges bzw. eine bestimmte Anzahl von Bewertungen.
3.2
CleverScan® nutzt für die Vermittlung positiver Rezensionen für den Auftraggeber die E-Mail Adresse sowie Vor- und Nachnamen des Kunden, die auf einem Server von CleverScan® gespeichert werden. Ebenso stimmt der Kunde per Einwilligung dem Erhalt von Newsletter zu.
3.3
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen CleverScan®, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Pandemie und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
3.4
CleverScan® organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. CleverScan® bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. einzusetzenden Gehilfen, selbstständig. CleverScan® ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Der Auftraggeber kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.
3.5
Liefert der Auftraggeber zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber CleverScan® über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt CleverScan® hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können.
4. Änderungen des Auftrags
4.1
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
4.2
Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt CleverScan® seine Dienstleistungen ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, CleverScan® im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sowie die Geschenke und Goodies für den positiv Bewertenden zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert CleverScan® unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2
Auf Verlangen von CleverScan® hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
6. Vergütung
6.1
Es gilt die in der Auftragsbestätigung und ihm Dienstleistungsvertrag mit CleverScan® vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. CleverScan® erhält für die für die vereinbarten Leistung eine pauschale monatliche Vergütung oder eine Vergütung für 12 Monate im Voraus zu den jeweils im Auftrag festgelegten Konditionen.
6.2
Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung von CleverScan® oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht CleverScan® ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. .
6.3
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
7. Geheimhaltung; Referenz
7.1
Sämtliche Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse, die CleverScan® in Zusammenhang mit diesem Auftrag über den Auftraggeber, die beteiligten Kunden und beauftragte Dritte im Rahmen des Projekts erhält, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Auftrags an Dritte, die ihrerseits zur vertraulichen Behandlung zu verpflichten sind, weitergegeben werden, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer anderweitigen Weitergabe vorher zu. Nach Beendigung des Auftrages hat CleverScan® auf Anforderung des Auftraggebers die von diesem erhaltenen Daten und Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten, soweit nicht gesetzlich festgelegte Aufbewahrungspflichten bestehen.
7.2
CleverScan® ist nach sechsmonatiger Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber berechtigt, die Tatsache des Dienstleistungsauftrages für den Auftraggeber, in branchenüblicher Form nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bekannt zu geben und für PR-Zwecke als Referenz zu nutzen.
8. Haftung
8.1
CleverScan® hat seine Leistungen nach diesem Beratungsvertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. CleverScan® haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
8.2
Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
8.3
Eine Haftung von CleverScan® für den Inhalt der abgegebenen Bewertungen für den Auftraggeber durch den Kunden ist ausgeschlossen. CleverScan® macht sich den Inhalt der Bewertungen nicht zu eigen.
8.4
Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen CleverScan® verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung.
9. Datenschutz
9.1
Daten des Auftraggebers, die CleverScan® mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und seiner Abwicklung erhält, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von CleverScan® erhoben, gespeichert und verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da diese Datenverarbeitung zur Durchführung des Vertrags notwendig und erforderlich ist. CleverScan® verweist diesbezüglich im Einzelnen auf die Datenschutzerklärung der CleverScan UG (haftungsbeschränkt).
9.2
CleverScan® versichert dass die personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Übrigen nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass CleverScan® dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat.
10. Vertragsdauer, Kündigung
Der Auftrag nach dieser Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Schriftform, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
11.1
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
11.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam.